Preis- und Vertragsinformationen
Die Preisliste von HuPS24 veröffentlichen wir mit nachfolgendem Link als PDF – so haben Sie die Gewähr, hier stets die aktuelle Preisliste downloaden zu können.
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Die in der HuPS24-Preisliste aufgeführten Kosten gelten lediglich für Hausnotrufanschlüsse durch HuPS24®e.K. Die Kosten bei unseren Kooperationspartnern variieren. Wenden Sie sich für nähere Informationen zu diesem Punkt bitte direkt an die entsprechenden Kooperationspartner. Weitere Kosten können z.B. für Zusatzgeräte wie beispielsweise Rauchmelder oder zusätzliche Funksender entstehen.
Wir sind Vertragspartner aller Pflegekassen!
Sind Sie in einen Pflegegrad eingestuft, übernimmt die Pflegekasse in der Regel 25,50 € der monatlichen Kosten, aber erst nachdem das Hausnotrufgerät als Pflegehilfsmittel vom Hausnotrufteilnehmer (= dem Versicherten) schriftlich bei seiner Pflegekasse beantragt wurde.
Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei dieser Beantragung!
Unser Institutionskennzeichen muss beim Antrag angegeben werden, es lautet: IK= 590812605.
Die Nutzungsgebühr für eine Standard-Hausnotrufstation (also ohne Nutzung einer Hausnotruf-Rufbereitschaft von HuPS24, kein spezielles Hausnotrufgerät) beträgt monatlich 25,50 Euro. Diese Kosten werden von der Pflegekasse übernommen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Der Dienstleistungsvertrag zum Hausnotruf hat eine Mindestlaufzeit von sechs vollen Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird. Wird die Mindestvertragslaufzeit um mehr als einen Monat unterschritten, fällt eine Sonderzahlung von 50.- Euro an, bei nur einem Monat die Monatsgebühr. Die Kosten für den Hausnotruf werden für Sie bequem über ein Einzugsverfahren monatlich von ihrem Konto abgebucht.
Zu den angegeben Preisen: Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern diese erhoben wird! Alle Zahlungen sind monatlich fällig, wenn nicht anders angegeben.
Zur Installation
Die Installation besteht in der Regel aus ausführlicher Erläuterung des Vertrages zum Hausnotrufdienst sowie Erklärung der Funktion des Hausnotrufgerätes nebst Zubehör, dem Aufstellen des Gerätes mit Anschluss an Strom (220 V) und den Telefonanschluss sowie mindestens zwei Probeauslösungen mit Sprechkontakt zur Hausnotrufzentrale. Hierbei kann es vor Ort naturgemäß zu unterschiedlich langen Einsatzzeiten unserer Techniker kommen, je nachdem, welche Anschlussvoraussetzungen er vorfindet. Daher variieren aufgrund der Arbeitszeit die Installationskosten von Kunde zu Kunde. Die Kosten für die erste Stunde betragen derzeit 35.- Euro (incl. MwSt., An-/Abfahrt).
Beschädigte/verlorene Geräte werden zum Listenneupreis, den Versandkosten und zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, außerdem der entstandene Zusatzaufwand (z.B. Fahrtkosten, Zeitaufwand) und eine aufwandsabhängige Verwaltungskostenpauschale. Soweit gegeben, können Sie diese Kosten z.B. mit Ihrem Haftpflichtversicherer abrechnen.
Gute Nachrichten für die Steuererklärung:
Die Kosten des HuPS24-Hausnotrufdienstes sind steuerlich absetzbar!
Mit einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH: VI R 18/14) wurde klargestellt, dass ein Hausnotrufsystem steuerlich als Kosten für Privathaushalte für „Hausnotruf als haushaltsnahe Dienstleistung“ in Abzug gebracht werden kann. Es handelt sich also laut BFH beim Hausnotruf um eine haushaltsnahe Dienstleistung (gem. § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG):
„Denn durch die Rufbereitschaft wird sichergestellt, dass ein Bewohner […] im Bedarfsfall Hilfe rufen kann. Eine solche Rufbereitschaft leisten typischerweise in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebende Familien- oder sonstige Haushaltsangehörige und stellen damit im räumlichen Bereich des Haushalts sicher, dass kranke und alte Haushaltsangehörige im Bedarfsfall Hilfe erhalten.“
Generell können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis 20.000 Euro im Jahr geltend gemacht werden. Davon verringern 20 Prozent, also bis zu 4.000 Euro, unmittelbar die Steuerschuld.
Diese Entscheidung sei laut BFH nicht nur wegen des demographischen Wandels immer wichtiger, sondern auch wegen des Übergangs zur „nachgelagerten Besteuerung“ der Renten.
Wir freuen uns daher, unsere Hausnotrufteilnehmer hierüber zu informieren. Wir werden gerne auf Anfrage eine Jahresrechnung für die Steuererklärung ausstellen. Dazu bitte unsere Verwaltung unter Tel. 0711-342130 oder per eMail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktieren. Die Rechnung kann dann in der Steuererklärung geltend machen.
Die Kosten für den Hausnotrufdienst (und andere haushaltsnahe Dienstleistungen) sind im Mantelbogen der Steuererklärung, Zeile 71, einzutragen.